Kosten für Prophylaxebehandlung und unterstützende Parodontitistherapie
Die Kosten sowohl für die Prophylaxebehandlung als auch für die unterstützende Parodontitistherapie sind Privatleistungen. Die gesetzlichen Krankenkassen können Ihnen keinen Zuschuß gewähren, da die Therapie nicht im sogenannten Leistungskatalog beschrieben ist. Die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen erstatten im Rahmen der Leistungszusagen.
Die heute vielfach abgeschlossenen privaten Zusatzversicherungen erstatten Ihnen ebenfalls im Rahmen ihrer Leistungszusagen. Häufig werden hier pauschale Erstattungssätze (z.B. 50 Euro) gewährt. Beim Abschluß einer privaten Zusatzversicherung sollten Sie auf eben diese Leistungszusage auch für die professionelle Zahnreinigung achten.
Die Kosten für die oben genannten Behandlungen berechnen sich nach Aufwand. Gegebenenfalls können auch Pauschalen vereinbart werden. Hier ist jedoch keine allgemeingültige Aussage zu treffen. Die anfallenden Kosten sollten Sie im Vorfeld der Therapie mit dem Zahnarzt besprechen.
Bei Kindern und Jugendlichen von 6 bis 17 Jahren ist die Prophylaxe Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen.
Bei allen anfallenden Kosten für die Prophylaxebehandlungen sollten Sie bedenken, dass es immer besser und auch billiger ist, die eigenen Zähne ein Leben lang gesund zu erhalten, als teuren Zahnersatz einzukaufen.